| Hotel überbucht, was tun? |
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Hotel überbucht, was tun? Was viele nicht wissen, jeder Reiseveranstalter bucht pro Hotel ein bestimmtes Zimmerkontingent, das er dann vermarktet. Allerdings werden nicht alle Zimmer zum gleichen Preis verkauft. Häufig wird ein und das selbe Angebot einmal günstig und einmal teuer an den Gast gebracht. "Wenn man sich unter den Reisenden umhört, stellt man Preisunterschiede von ein bis zwei Drittel des Reisepreises fest", berichtet Ulrich Jander. Da liegt es für ihn auf der Hand, dass die Reiseveranstalter die Hotels lieber teuer als billig verkaufen. Diejenigen, die dann zu hören bekommen, ihr Reiseziel sei leider überbucht, seien meist die, die ihre Reise günstig gebucht haben. Jander empfiehlt den Betroffenen, den bei Überbuchungen üblichen Umzug in ein anderes Hotel zu verweigern: "Ein anderes Hotel als das gebuchte muss der Gast nicht akzeptieren". Es sei denn, das angebotene Hotel ist absolut gleichwertig. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt (11. Januar 2005 - X ZR 118/03). Die Richter betonten, dass ein Reiseveranstalter nicht berechtigt ist, den Reisenden ohne seine Zustimmung an einen anderen als den gebuchten Ort unterzubringen. Wenn der Hotelwechsel vom Gast nicht akzeptiert wird, muss der Reiseveranstalter den Reisepreis erstatten und gegebenenfalls sogar eine Entschädigung zahlen.
Mehr Informationen gibt es beim Fachverband unter der Telefonnummer 06142-31581 oder im Internet unter www.Bundesfachverband.org |
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